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Donnerstag, 31. Mai 2012

Facebook ist kein rechtsfreier Raum...

Und so war Facebook auch nie gedacht. Dies musste auch der achtzehnjährige Emdener feststellen, der gerade für seinen Lynchaufruf an einem Tatverdächtigen nach einem Kindsmord  in Emden sein Urteil entgegen nahm: Zwei Wochen Jugendarrest. Und damit ist er noch ziemlich gut bei weg gekommen.
Ja, Leute, das Strafgesetzbuch gilt auch im Internet, und die Anonymität im Netz, vor allem bei Facebook, geht auch nur bis zu einem gewissen Punkt - was auf der Kehrseite wiederum missbraucht wird, z.B. von der Abmahnindustrie.
Ehrlich gesagt hätte ich mich sehr gewundert, wenn es anders abgelaufen wäre. Jetzt warte ich nur noch auf die ersten Verwarnungen an die Teilnehmer des Mobs.


Aber trotz allem, und nach der Feststellung, dass das Internet auch vom Strafgesetzbuch erfasst wird: Der Junge hatte über neunhundert "Freunde" auf Facebook, von denen augenscheinlich um die dreißig "Gefällt mir" geklickt haben, und auf seinen Aufruf hin kamen wohl fünfzig Jugendliche zusammen, die "die Wache stürmen, den Kerl rausziehen und aufhängen" wollten. Große Resonanz hat er nicht erreicht; und das ist auch gut so. Wahrscheinlich hätten wir von dem Geschehen nie etwas mitbekommen, wenn der Lynchaufruf nicht so von etablierten Medien breit getreten worden wäre.
Und ich möchte es nicht als guten Nebeneffekt beschreiben, dass der Medienhype überhaupt erst zur Aufmerksamkeit der Polizei und zur jetzigen Verurteilung geführt hat. Anders rum wird ein Schuh draus.



Merke: Eine sensiblere, vor allem zurückhaltendere Berichterstattung mit dem Mordfall durch die etablierten Medien hätte viel zerschlagenes Geschirr verhindert.
Und wahrscheinlich hätte sich dann auch ein junger Mann nicht dazu hinreißen lassen, in seinem jugendlichen Leichtsinn zum Lynchmord aufzurufen.
Hoffentlich lernt er was draus. Und bitte mehr als: Die mögen mich einfach nur nicht.

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